Wir fragen die, die es wissen müssen. Um in den Genuss von Leistungen der Künstlersozialkasse (KSK) zu kommen, gilt gemeinhin eine „selbständige künstlerische und/oder publizistische Tätigkeit“ als Eintrittskarte zum Glück. Doch was versteht die KSK unter Publizistik oder Kunst?
Kann man aus der privaten Krankenkasse in die KSK wechseln? Ist die Gründung einer GbR oder GmbH ein Ausschlussgrund? Muss ich ein Gewerbe angemeldet haben, um versichert zu sein? Ab wann bin ich eigentlich selbst Verwerter und deshalb abgabepflichtig?
Gerüchte zur KSK gibt es viele. Wir fragen die, die es wirklich wissen müssen – die Leute von der KSK. Das Mediencafé hat dafür zusammen mit k-quadrat den Referenten Andreas Kißling eingeladen, etwas Licht ins Dunkel zu bringen.
Dabei freuen wir uns, den Abend im nigelnagelneuen „Unter Kollegen“ verbringen zu dürfen. Der Coworking Space in der ersten und zweiten Etage über dem gleichnamigen Bistro wird Anfang Juni seine Türen öffnen, doch die Initiatoren geben uns bereits vorab die Möglichkeit, die neuen Räumlichkeiten zu inspizieren.